News
Anders als in Deutschland, wo man die Gerichtsferien schon seit längerem abgeschafft hat, gibt es diese hier in Spanien noch und zwar im August. In Zivilrechtsangelegenheiten ist der ganze Sommermonat als "inhabil" erklärt, was bedeutet, dass keine Gerichtstermine stattfinden und alle Fristen in dieser Zeit gehemmt werden. Hat man also im Juli zum Beispiel eine 20 Tagesfrist bekommen, um eine Klage zu erwidern und würde das Ende der Frist in den August fallen, so wird erst ab dem ersten Werktag im September weitergezählt. Samstage, Sonntage oder Feiertage zählen bei der Berechnung der Fristen ohnehin nicht.
Eine Trennung ist immer eine belastende Erfahrung. Lebt man dazu noch im Ausland kann man sich schnell verloren fühlen – und nicht wissen wie man hier am besten alles im Bezug auf Scheidung, Sorgerecht der Kinder, Unterhalt etc regeln soll.Weiterlesen: Trennung und Scheidung von ausländischen Residenten in Spanien
Seit 2009 unterliegen Rechtsbehelfe in Spanien einer Gebühr. Bei Nichtentrichtung werden diese nicht von den spanischen Gerichten weiterbearbeitet.

Mit Gesetz 19/2009 vom 23.November 2009 zur Förderung und prozessualen Beschleunigung der Miete und der energetischen Effizienz der Gebäude wurden in Spanien einige Veränderungen eingeführt, die vor allem bei einem Räumunsverfahren zu beachten sind.
Beiträge
Mallorca Nachrichten
| Mallorca Zeitung - Schlagzeilen |
| Mallorca Zeitung |
|

