Seit 2009 unterliegen Rechtsbehelfe in Spanien einer Gebühr. Bei Nichtentrichtung werden diese nicht von den spanischen Gerichten weiterbearbeitet.
Seit Oktober 2009 muss bei Einlegen eines Rechtsbehelfs eine Gebühr von 25.-€ oder 50€ in die spanische Gerichtskasse eingezahlt werden, die zur Zeit bei der"BANCO BANESTO" geführt wird. Im Falle von einfachen Rechtsmitteln fallen derzeit 25€ an und im Falle einer Berufung 50€.
Werden diese nicht vorab entrichtet, wird das Rechtsmittel vom Gericht nicht bearbeitet.
Diese Gebühren fallen zusätzlich zu den Honoraren und Gerichtsgebühren an, die zusätzlich zum Rechtsanwalt (abogado) und an die procuradores (Juristen, die die Verbindung zwischen Gericht und Rechtsanwalt pflegen, die Schriftsätze einreichen, etc.) gezahlt werden müssen.
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Eine Information der Rechtsanwalts Kanzlei "Abogados Mallorca"
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