
Eine Trennung ist immer eine belastende Erfahrung. Lebt man dazu noch im Ausland kann man sich schnell verloren fühlen – und nicht wissen wie man hier am besten alles im Bezug auf Scheidung, Sorgerecht der Kinder, Unterhalt etc regeln soll.
Grundsätzlich können auch familienrechtliche Angelegenheiten von Ausländer in Spanien gerichtlich geregelt werden, wenn der letzte gemeinsame Familiensitz in Spanien lag oder dort die minderjährigen Kinder leben. Dabei wird deutsches Recht angewandt, wenn mindestens eine der Parteien dieses in den Prozess einführt und belegt.
Die einfachste und günstigste Möglichkeit bei einer Scheidung ist in Spanien der “divorcio de común acuerdo”, also eine einvernehmliche Scheidung, bei der eine Art Ehe-Vertrag der Parteien eingereicht , gerichtlich überprüft und meist übernommen wird – ohne Verhandlung und mit nur einer Rechtsvertretung, falls gewünscht, was ein finanzieller Vorteil ist. Auch nicht verheiratete Paare mit Kindern können einen ähnlichen Weg gehen.
Sind minderjährige Kinder aus der Ehe oder Beziehung hervorgegangen, so wird zur Wahrung des Kindeswohls bei Gericht in jedem Fall das “Ministerio Fiscal” also die Staatsanwaltschaft beteiligt – in dieser Funktion vergleichbar mit dem deutschen Jugendamt .
Wichtig ist zu wissen, dass ein Elternteil nicht ohne die Zustimmung des anderen Elternteils oder eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses eigenmächtig mit dem Kind oder den Kindern das Land verlassen und zB nach Deutschland ziehen kann. Dies käme nach internationalem Recht einer Kindesentführung gleich.
Elterliche Verantwortung - Spanien
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Bedeutung des Begriffs „elterliche Sorge” in der Praxis; Rechte und Pflichten des Sorgeberechtigten |
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Wem obliegt in der Regel die elterliche Sorge für ein Kind? |
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Kann eine andere Person dazu bestimmt werden, das Sorgerecht anstelle der Eltern auszuüben, wenn diese entweder nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die elterliche Sorge für ihr Kind ordnungsgemäß wahrzunehmen? |
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Wie werden die Modalitäten der Ausübung der elterlichen Sorge für die Zukunft geregelt, wenn die Eltern sich scheiden lassen oder getrennt leben? |
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Wenn die Eltern eine Sorgerechtsvereinbarung treffen, welche Formerfordernisse sind einzuhalten, damit diese Vereinbarung rechtsgültig ist? |
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Wenn sich die Eltern über die Frage der elterlichen Sorge nicht einigen können, welche Alternativmöglichkeiten bestehen, um strittige Fragen ohne Anrufung des Familiengerichts zu lösen? |
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Wenn die Eltern das Familiengericht anrufen, über welche Angelegenheiten kann der Richter im Sinne des Kindeswohls entscheiden? |
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Entscheidet das Familiengericht, dass das Sorgerecht für das gemeinsame Kind einem Elternteil allein übertragen wird, ist dies schon gleichbedeutend damit, dass dieser Elternteil alle Entscheidungen über die Angelegenheiten des Kindes allein und ohne vorhergehende Befragung des anderen Elternteils treffen kann? |
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Entscheidet das Familiengericht, dass das Sorgerecht für das Kind beiden Eltern gemeinsam zusteht, welche Konsequenzen ergeben sich für die Praxis? |
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Bei welchem Gericht (oder welcher Behörde) können Sorgerechtsanträge gestellt werden? Welche Formerfordernisse sind einzuhalten und welche Dokumente sind dem jeweiligen Antrag beizufügen? |
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Welches Verfahren kommt in diesen Fällen zur Anwendung? Gibt es ein Eilverfahren? |
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Gibt es Prozesskostenhilfe zur Deckung der Verfahrenskosten? |
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Können Rechtsmittel gegen Sorgerechtsentscheidungen eingelegt werden? |
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Erweist es sich unter Umständen als notwendig, eine Sorgerechtsentscheidung durch ein Gericht vollstrecken zu lassen, welches Gericht ist in solchen Fällen anzurufen und welches Verfahren dabei einzuhalten? |
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Was ist zu unternehmen, um eine Sorgerechtsentscheidung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in Spanien anerkennen und vollstrecken zu lassen? Welches Verfahren ist dabei einzuhalten? |
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Welches Gericht ist anzurufen, um sich gegen die Anerkennung einer Sorgerechtsentscheidung, die durch ein Gericht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ergangen ist, in Spanien zur Wehr zu setzen? Welches Verfahren ist dabei einzuhalten? |
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Welches Recht wendet das Familiengericht in einem Sorgerechtsverfahren an, wenn das Kind oder die Parteien ihren Wohnsitz nicht in Spanien oder wenn sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben? |
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