Abogados-Mallorca


gerichtsferienspnienAnders als in Deutschland, wo man die Gerichtsferien schon seit längerem abgeschafft hat,  gibt es diese hier in Spanien noch und zwar im  August. In Zivilrechtsangelegenheiten ist der ganze Sommermonat als "inhabil" erklärt, was bedeutet, dass keine Gerichtstermine stattfinden und alle Fristen in dieser Zeit gehemmt werden. Hat man also im Juli zum Beispiel eine 20 Tagesfrist bekommen, um eine Klage zu erwidern und würde das Ende der Frist in den August fallen, so wird erst ab dem ersten Werktag im September weitergezählt. Samstage, Sonntage oder Feiertage zählen bei der Berechnung der Fristen ohnehin nicht.

 

Etwas anderes gilt in Verwaltungssachen oder Strafsachen. Die Ermittlungsgerichte und Strafgerichte sind weiterhin besetzt, da hier in den Sommermonaten erfahrungsgemäss einiges an Straftaten anfällt. Es können hier also durchaus Termine anberaumt werden und Fristen ablaufen.

Die Fristenberechnung im Verwaltungsrecht ist ohnehin eine andere und wird meist nach Monaten berechnet (von Kalendertag zu Kalendertag)
Durch die grosse Sommerpause beim Zivilgericht kommt es  Ende Juli (ähnlich wie Ende Dezember) immer noch zu einer gewissen Prozessflut, weil viele Mandanten ihre Angelegenheit noch vor den Gerichtsferien bearbeitet wissen wollen. Die meisten dieser Klagen werden zwar noch Ende Juli mit dem Eingangsstempel versehen, tatsächlich aber erst Anfang September bei Gericht bearbeitet .

Anlässlich der Gerichtsferien und der Tatsache, dass im August auch die meisten Behörden nur "notbesetzt" sind und das offizielle Leben in eine Art "Sommerschlaf" verfällt, schliessen  die meisten Kanzleien den ganzen August.

Unser Team wünscht allen schöne Ferien und einen angenehmen Aufenthlat auf Mallorca.

 

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